Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Von den AGB abweichende Vereinbarungen und Nebenarbeiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte uns Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern wird die Anwendung der AGB auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart.
Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen.
Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte vom vollständigen Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren Inhalt vollinhaltlich einverstanden ist. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.
Angebote, Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen nimmt der Auftragnehmer durch Schriftstücke an. Im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber wird eine Stornogebühr von 40% des vereinbarten Entgeltes bzw. des zu erwartenden Entgeltes vereinbart.
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt. Mündliche Erklärungen, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Nachträglich gewünschte Änderungen können nur vor dem Beginn der Herstellung mit Preisrevision berücksichtigt werden. Bei bereits in Bearbeitung befindlichen Aufträgen oder bei fertig gestellten Leistungen werden die Kosten für nachträgliche Änderungen gesondert in Rechnung gestellt.
Liefer-/ Leistungsfristen
Liefer-/Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag schriftlich vereinbart wurden.
Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Wird die Liefer-/Leistungsfrist schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten, so hat der Auftraggeber spätestens vier Wochen nach Fertigstellung die Rechnung zu erhalten. Etwaige Lagerkosten können nach Ablauf dieser vier Wochen anfallen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Lieferverzögerungen
Allgemeine Informationen Betonwerkstein
Unter gewissen Umständen können bei Betonprodukten sogenannte „Ausblühungen“ entstehen. Hierbei handelt es sich um Kalkausblühungen in Form von Kalziumkarbonat, das in Form von weißen oder gelbbraunen Flecken auf der Oberseite des Betonproduktes auftritt. Der Gebrauchswert und die Qualität wird dadurch nicht beeinflusst und stellen keine Qualitätsmängel und keinen Reklamationsgrund dar.
Betonprodukte werden aus den Naturprodukten Kies, Sand, Wasser und Zement hergestellt, die farblich natürlichen Schwankungen unterworfen sind. Aufgrund der weitgehend natürlichen Gesteinskörnungen können trotz sorgfältiger Beachtung und Kontrolle aller Einflüsse, gelegentlich Farbschwankungen und sogar Rostflecken auftreten. Diese Farbabweichungen stellen keine Qualitätsmängel und keinen Reklamationsgrund dar.
Glatte Sichtbetonoberflächen können mit der Zeit etwas abwittern. Dies ist unvermeidbar und kein Reklamationsgrund. Die Rutschhemmung beträgt nur R9.
Bei Nachlieferungen kann es zu Unterschieden in Farbe, Oberfläche und Strahlbild kommen. Diese Abweichungen sind unvermeidlich und berechtigen nicht zur Reklamation.
Um eventuelle Abdrücke durch Zwischenlagern zu vermeiden, sind die Betonteile trocken zu lagern oder auseinander zu palettieren. Es dürfen keine Gegenstände aufgelegt werden.
Erforderliche Statiken und Bewehrungspläne der Fertigteile sind uns bauseits zu stellen. Ist dies nicht möglich, erstellen wir diese gegen Kostenersatz.
Platten und Stufen sind im Außenbereich mit mind. 15mm/m Gefälle zu verlegen. Eine leichte Wölbung der Platten oder Stufen nach dem Verlegen ist nicht auszuschließen und berechtigt nicht zur Reklamation.
KONTAKT
T 07123 - 97 93-0
F 07123 - 97 93-90
E info@schall-betonwaren.de